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Sicherheitsbewertung und Standardvertragsanforderungen für grenzüberschreitende Datenübertragungen nach chinesischem Recht

Sicherheitsbewertung und Standardvertragsanforderungen für grenzüberschreitende Datenübertragungen nach chinesischem Recht: Ein Leitfaden für Investoren

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Investoren und Geschäftspartner, die Sie in China aktiv sind oder es werden wollen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 26 Jahre praktische Erfahrung zurück – 12 Jahre in der direkten Betreuung internationaler Unternehmen bei der Steuerberatungsgesellschaft Jiaxi und weitere 14 Jahre in der handfesten Registrierungs- und Compliance-Abwicklung. In dieser Zeit habe ich unzählige regulatorische Wenden miterlebt, aber wenige Themen beschäftigen die Vorstandsetagen global agierender Firmen derzeit so sehr wie die neuen Regeln für den Datentransfer über Chinas Grenzen hinweg. Warum? Weil Daten der neue Rohstoff des 21. Jahrhunderts sind und der chinesische Gesetzgeber hier klare Spielregeln für deren Export aufgestellt hat. Stellen Sie sich vor, Ihr deutsches Mutterunternehmen kann plötzlich keine aussagekräftigen Betriebsdaten mehr aus der chinesischen Tochter erhalten, oder die Personalabteilung darf keine Informationen mehr an einen globalen Cloud-Dienstleister übermitteln – das wäre ein operativer Albtraum. Genau hier setzen die „Sicherheitsbewertung“ und die „Standardvertragsanforderungen“ an. Dieser Artikel soll Ihnen nicht nur die trockene Gesetzeslage erklären, sondern aus der Praxis heraus aufzeigen, was diese Regelungen für Ihr Geschäft bedeuten, wo die Fallstricke liegen und wie Sie sich erfolgreich darauf einstellen können. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick unter die Haube werfen.

Der rechtliche Rahmen: Drei Säulen der Compliance

Bevor wir in die Details einsteigen, muss man das große Ganze verstehen. Die Regulierung grenzüberschreitender Datenübertragungen in China basiert im Kern auf drei miteinander verbundenen rechtlichen Instrumenten, die je nach Datenmenge, Sensibilität und Rolle des Datenexporteurs zur Anwendung kommen. Diese sind die Sicherheitsbewertung durch die Cyberspace-Verwaltung (CAC), der Abschluss von Standardverträgen und die Zertifizierung zum Schutz persönlicher Informationen. Für die meisten bedeutenden ausländisch investierten Unternehmen sind insbesondere die ersten beiden Punkte relevant. Die Grundlage bilden das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen (PIPL), das Gesetz zur Cybersicherheit (CSL) und die Regelungen zur Sicherheitsbewertung grenzüberschreitender Datenübertragungen. Ein häufiges Missverständnis, das mir in Beratungsgesprächen begegnet, ist die Annahme, dass nur Tech-Firmen betroffen sind. Das ist fatal. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von in China befindlichen natürlichen Personen erhebt und diese zu Verarbeitungszwecken ins Ausland überträgt – sei es für HR, CRM, Finanzberichterstattung oder zentrale IT-Dienste – muss aktiv werden. Die Nichterfüllung kann zu empfindlichen Geldstrafen, dem Aussetzen des Datenflusses und erheblichen Reputationsschäden führen.

Die Wahl des richtigen Weges ist dabei kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Die Sicherheitsbewertung ist ein behördliches Genehmigungsverfahren und obligatorisch für bestimmte kritische Fälle, etwa wenn sogenannte „wichtige Daten“ exportiert werden oder wenn ein Datenverarbeiter eine bestimmte Schwelle an personenbezogenen Daten überträgt. Der Standardvertrag hingegen ist ein vorgegebenes Vertragswerk, das zwischen dem Datenexporteur in China und dem ausländischen Datenempfänger geschlossen und anschließend bei der Behörde hinterlegt wird. Die Abgrenzung ist für viele Unternehmen die erste große Hürde. Hier kommt es auf eine präzise Bestandsaufnahme der Datenflüsse und eine realistische Einschätzung der Datenmengen an. Aus meiner Erfahrung neigen Unternehmen oft dazu, den Weg des Standardvertrags als einfacher zu erachten, unterschätzen dabei aber die darin enthaltenen, weitreichenden Verpflichtungen und die Notwendigkeit einer umfassenden internen Datenschutz-Folgenabschätzung.

Die kritische Schwelle: Wann ist die Sicherheitsbewertung Pflicht?

Dies ist die vielleicht wichtigste Frage für jeden Compliance-Verantwortlichen. Die Sicherheitsbewertung durch die Cyberspace-Verwaltung (CAC) ist kein freiwilliger Schritt, sondern eine gesetzliche Verpflichtung unter bestimmten, klar definierten Bedingungen. Konkret trifft sie zu, wenn ein Datenverarbeiter personenbezogene Daten von mehr als einer Million Personen ins Ausland überträgt, kumuliert seit dem 1. September des Vorjahres. Diese Zahl mag hoch erscheinen, aber in der Praxis erreichen sie multinationale Konzerne mit umfangreicher Kundenbasis oder großen Arbeitnehmerzahlen in China schneller als gedacht. Ein weiterer, oft übersehener Tatbestand ist der Transfer von sensiblen personenbezogenen Daten, und zwar unabhängig von der Menge. Dazu zählen Daten zu politischen Meinungen, religiöser Zugehörigkeit, Gesundheitszustand, Finanzkonten, Standortverläufen und anderen besonders schützenswerten Bereichen.

Die dritte und in der Interpretation anspruchsvollste Kategorie ist der Transfer sogenannter „wichtiger Daten“. Hier liegt eine gewisse Grauzone vor, da eine einheitliche, branchenübergreifende Liste fehlt. „Wichtige Daten“ sind Daten, die bei Verlust, Manipulation oder unberechtigtem Zugriff die nationale Sicherheit, das Wirtschaftsleben, die öffentlichen Interessen oder die legitimen Rechte und Interessen von Bürgen und Organisationen gefährden können. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen in Schlüsselindustrien wie Finanzen, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheitswesen oder Energie besonders wachsam sein müssen und oft in engem Dialog mit ihren sektorspezifischen Aufsichtsbehörden die Einstufung vornehmen müssen. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein deutscher Automobilzulieferer mit Produktionsstätten in China musste für den Transfer von detaillierten Produktions- und Logistikdaten an sein globales ERP-System eine Sicherheitsbewertung durchführen, da diese Daten nach Auffassung der zuständigen Industriebehörde als für die Lieferkettenstabilität „wichtig“ eingestuft wurden.

Der Prozess der Sicherheitsbewertung selbst ist aufwendig. Er umfasst die Vorbereitung eines umfangreichen Dossiers, das eine detaillierte Beschreibung des Datenexports, eine Risikoanalyse zum Schutz der Daten im Zielland, die Rechte der betroffenen Personen, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Empfänger und die ergriffenen technischen Sicherheitsmaßnahmen beinhaltet. Die Behörde prüft dies und kann Auflagen erteilen oder den Transfer untersagen. Die Gültigkeit der Bewilligung beträgt zwei Jahre, danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Für Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen administrativen Aufwand, der frühzeitig eingeplant werden muss.

Der Standardvertrag: Mehr als nur Unterschriften

Für viele Unternehmen, die nicht die hohen Schwellenwerte der Sicherheitsbewertung erreichen, ist der Abschluss des von der CAC veröffentlichten Mustervertrags für grenzüberschreitende Datenübermittlung der vorgesehene Compliance-Weg. Doch Vorsicht: Dies ist kein einfaches Formular, das man nur ausfüllt und abheftet. Der Standardvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das beiden Parteien – dem Datenexporteur in China und dem ausländischen Datenimporteur – eine Fülle von Pflichten auferlegt. Er legt fest, dass der Datenexporteur eine Datenschutz-Folgenabschätzung für den grenzüberschreitenden Transfer durchführen und dokumentieren muss, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Diese Abschätzung muss die Art der Daten, den Zweck und die Verarbeitungsmethoden im Ausland, die Risiken für die betroffenen Personen und die geplanten Abhilfemaßnahmen umfassen.

Sicherheitsbewertung und Standardvertragsanforderungen für grenzüberschreitende Datenübertragungen nach chinesischem Recht

Ein kritischer Punkt, den ich in der Beratung immer wieder betone, ist die Haftungsfrage. Der Standardvertrag sieht eine gemeinsame und mehrere Haftung der Vertragsparteien gegenüber den betroffenen Personen in China vor. Das heißt, wenn ein Datenleck beim ausländischen Importeur passiert, kann die betroffene Person in China sowohl den Importeur als auch den Exporteur in China auf Schadensersatz verklagen. Für das chinesische Tochterunternehmen bedeutet dies ein erhebliches Risiko, das durch Due Diligence und vertragliche Rückversicherungen mit dem ausländischen Partner abgesichert werden muss. Zudem verpflichtet der Vertrag den Exporteur, die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen durch den Importeur zu überwachen und bei Verstößen den Datenfluss unverzüglich auszusetzen. Das erfordert aktives Vertragsmanagement und kann in der Praxis, etwa bei der Nutzung standardisierter SaaS-Lösungen, eine echte Herausforderung darstellen.

Nach der Unterzeichnung muss der Vertrag zusammen mit der durchgeführten Folgenabschätzung innerhalb von zehn Arbeitstagen bei der örtlichen CAC-Behörde hinterlegt werden. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Dokumente und kann bei offensichtlichen Mängeln Nachbesserungen verlangen. Es handelt sich also nicht um eine reine Anmeldung, sondern um ein Prüfverfahren mit Gestaltungsmacht der Behörde. Ein persönliches Aha-Erlebnis hatte ich mit einem Kunden aus der Konsumgüterbranche, der den Standardvertrag mit seiner europäischen Zentrale als reine Formalie ansah. Erst als wir gemeinsam die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) aushandelten, die der Vertrag verlangt, wurde klar, dass dies tiefgreifende Änderungen in den internen Datenverarbeitungsprozessen auf beiden Seiten erforderte.

Die Praxis der Datenschutz-Folgenabschätzung

Egal ob Sicherheitsbewertung oder Standardvertrag – die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist ein zentraler und verpflichtender Bestandteil. Diese Abschätzung ist das Herzstück Ihrer Compliance-Bemühungen und dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch einem fundierten internen Risikomanagement. Eine gründliche DPIA folgt einem strukturierten Prozess: Zuerst muss eine systematische Bestandsaufnahme aller grenzüberschreitenden Datenflüsse erfolgen. Was fließt wohin? Zu welchem Zweck? Welche Datenkategorien sind betroffen? Dies erfordert die Zusammenarbeit aller Abteilungen, von IT über HR bis zum Marketing.

Im zweiten Schritt werden die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bewertet. Dabei geht es nicht nur um Datendiebstahl, sondern auch um Risiken wie Profiling, Diskriminierung oder unrechtmäßige Überwachung. Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutzniveau im Zielland liegen. Ist dort ein angemessenes Datenschutzniveau gesetzlich garantiert? Welche Abhilfemaßnahmen – etwa Verschlüsselung, Anonymisierung oder strenge vertragliche Klauseln – können die Risiken auf ein akzeptables Maß reduzieren? Hier kommt oft der Begriff der „Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“ ins Spiel: Ist der Datenexport für den vereinbarten Zweck wirklich notwendig, oder können die Ziele auch mit einer lokalen Datenverarbeitung erreicht werden?

Die Dokumentation dieser Abschätzung ist entscheidend. Sie muss die getroffenen Entscheidungen, die identifizierten Risiken und die gewählten Gegenmaßnahmen nachvollziehbar darlegen. Diese Dokumentation ist nicht nur für die Hinterlegung bei der Behörde erforderlich, sondern auch ein wichtiger Nachweis im Falle einer behördlichen Überprüfung oder einer Beschwerde. In meiner Arbeit habe es oft erlebt, dass internationale Teams diese Abschätzung nach EU-DSGVO-Standards durchführen wollten. Während die Methodik ähnlich ist, sind die spezifischen Fokuspunkte und rechtlichen Anforderungen des chinesischen Rechts unbedingt zu beachten. Eine bloße Übersetzung einer europäischen DPIA reicht hier nicht aus.

Die Rolle des Datenimporteurs im Ausland

Die chinesischen Regularien machen deutlich, dass Compliance keine Einbahnstraße ist. Die Verantwortung endet nicht an der chinesischen Grenze. Der ausländische Datenimporteur wird durch den Standardvertrag oder die Auflagen der Sicherheitsbewertung direkt in die Pflicht genommen. Er muss sich verpflichten, die Daten nur gemäß den vereinbarten Zwecken zu verarbeiten, ein vergleichbares Schutzniveau aufrechtzuerhalten und die Rechte der betroffenen Personen in China zu respektieren. Dazu gehört auch, Anfragen von betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten nachzukommen – eine logistische und rechtliche Herausforderung für ein ausländisches Unternehmen ohne Präsenz in China.

Ein besonders sensibles Thema ist die Weitergabe der Daten an Drittparteien im Ausland, etwa an Subunternehmer oder Cloud-Service-Provider. Der Standardvertrag erlaubt dies nur, wenn der Importeur sicherstellt, dass diese Drittparteien denselben Schutzstandard einhalten, und wenn der ursprüngliche Datenexporteur in China vorab informiert wurde und sein Einverständnis erteilt hat oder dies gesetzlich vorgesehen ist. In der Praxis globaler IT-Infrastrukturen, wo Daten dynamisch zwischen verschiedenen Rechenzentren und Dienstleistern fließen, stellt dies eine immense Compliance-Herausforderung dar. Unternehmen müssen ihre Verträge mit Subprozessoren überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Zudem muss der Importeur dem Exporteur und auf Anfrage der chinesischen Aufsichtsbehörde Auskunft über seine Datenschutzmaßnahmen geben können und im Falle eines Datenschutzvorfalls unverzüglich benachrichtigen. Für viele ausländische Muttergesellschaften bedeutet dies, dass sie ihre globalen Datenschutzrichtlinien und Verfahren überdenken und spezifische Prozesse für den Umgang mit Daten aus China etablieren müssen. Die Erfahrung zeigt, dass ein frühzeitiger Dialog zwischen der chinesischen Tochter und der ausländischen Zentrale über diese Pflichten entscheidend ist, um späteren Konflikten und Betriebsunterbrechungen vorzubeugen.

Herausforderungen bei der Umsetzung und bewährte Praktiken

Die Theorie ist das eine, die betriebliche Realität das andere. Bei der Umsetzung der Anforderungen stoßen Unternehmen auf eine Reihe praktischer Hürden. Eine der größten ist die Dateninventarisierung und Klassifizierung. Viele Unternehmen haben kein vollständiges Bild ihrer Datenflüsse, geschweige denn eine klare Einstufung, was „wichtige Daten“ oder „sensible personenbezogene Daten“ in ihrem Kontext sind. Hier empfehle ich stets, mit einem Pilotprojekt in einer klar umrissenen Abteilung (z.B. HR für Mitarbeiterdaten) zu beginnen, um Prozesse und Templates zu entwickeln, bevor man das gesamte Unternehmen einbezieht.

Eine weitere Herausforderung ist der Umgang mit historischen Daten und Altverträgen. Die Regularien gelten auch für bereits bestehende Datenflüsse. Unternehmen müssen prüfen, ob bestehende Verträge mit Dienstleistern im Ausland (z.B. für Cloud-Speicher, CRM oder analytische Tools) den neuen Anforderungen genügen. Oft müssen diese Verträge nachverhandelt oder durch Zusatzvereinbarungen ergänzt werden. Das erfordert Zeit und Verhandlungsgeschick. Ein konkretes Beispiel: Ein Einzelhandelskunde von uns musste die Verträge mit seinem globalen E-Mail-Marketing-Anbieter anpassen, um die spezifischen Klauseln des chinesischen Standardvertrags zu integrieren, was zu monatelangen Verhandlungen führte.

Als bewährte Praxis hat sich ein cross-funktionales Projektteam erwiesen, bestehend aus Rechtsabteilung, IT-Sicherheit, Datenschutzbeauftragten, Compliance und den jeweiligen Fachabteilungen. Die oberste Führungsebene muss dieses Team mandatieren und mit ausreichenden Ressourcen ausstatten. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, die mit grenzüberschreitenden Daten umgehen, sind unerlässlich. Schließlich sollte man die Kommunikation mit den