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Strenge Anforderungen des chinesischen Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten an die Datenverarbeitung von Unternehmen in China

Strenge Anforderungen des chinesischen Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten an die Datenverarbeitung von Unternehmen in China: Ein Leitfaden für Investoren

Sehr geehrte Investoren und geschätzte Leser, die Sie gewohnt sind, auf Deutsch zu lesen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 26 Jahre Berufserfahrung zurück – davon 12 Jahre in der spezialisierten Betreuung ausländischer Unternehmen bei der Jiaxi Steuerberatungsfirma und 14 Jahre in der Registrierungsabwicklung. In dieser Zeit habe ich unzählige Unternehmen durch regulatorische Veränderungen in China begleitet. Eine der tiefgreifendsten und für internationale Investoren bedeutsamsten Entwicklungen der letzten Jahre ist zweifellos das Inkrafttreten des „Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz persönlicher Daten“ (PIPL) am 1. November 2021. Dieses Gesetz stellt nicht nur einen Meilenstein für die Privatsphäre der Bürger dar, sondern definiert die Spielregeln für den digitalen Wirtschaftsraum völlig neu. Für jedes Unternehmen, das in China tätig ist oder den Markt betreten will, ist die PIPL kein optionales „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Compliance-Baustein, der Geschäftsmodelle, IT-Architekturen und operative Prozesse fundamental berührt. Dieser Artikel soll Ihnen die strengen Anforderungen aus der Praxis-Perspektive erläutern und Ihnen helfen, die Risiken und Chancen richtig einzuschätzen.

Das Prinzip der informierten Einwilligung

Der Grundpfeiler der PIPL ist das Prinzip der informierten, ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person. Das klingt zunächst nach europäischem Standard, wird in China jedoch mit besonderer Strenge und spezifischen Nuancen ausgelegt. Unternehmen müssen vor der Erhebung personenbezogener Daten in klarer und verständlicher Sprache über den Verarbeitungszweck, die Art der Daten, die Speicherdauer, die Weitergabe an Dritte sowie die Rechte der betroffenen Person informieren. Entscheidend ist, dass diese Information nicht in langen, verklausulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein darf. Sie muss als separates, bewusstes Einverständnis eingeholt werden. In der Praxis bedeutet das: Pop-up-Fenster mit präzisen Erklärungen und separaten „Ja/Nein“-Buttons, nicht vorangekreuzte Kästchen.

Ein Beispiel aus meiner Arbeit: Ein deutscher E-Commerce-Client wollte seinen Newsletter für den chinesischen Markt starten. Die einfache Eintragung der E-Mail-Adresse im Checkout-Prozess reichte nicht aus. Wir mussten einen mehrstufigen Prozess implementieren: Erstens, eine klare Checkbox nur für den Newsletter (nicht gebündelt mit AGB), zweitens einen Link zu einer detaillierten Erklärung, wer die Daten verarbeitet (inklusive eventueller Dienstleister) und zu welchem konkreten Zweck (z.B. „Versand von wöchentlichen Produktempfehlungen und Sonderangeboten“), und drittens eine einfache Möglichkeit, dieser Verarbeitung später mit einem Klick zu widersprechen. Die Beweislast für die Einholung der Einwilligung liegt dabei stets beim Unternehmen. Ein Mangel hier kann zu empfindlichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.

Besonders heikel ist die Verarbeitung sensibler Daten wie biometrischer Informationen, religiöser Überzeugungen, medizinischer Gesundheitsdaten oder spezifischer Standortverläufe. Hier gelten noch höhere Hürden. Die Einwilligung muss nicht nur separat, sondern oft auch in schriftlicher Form (was elektronische Signaturen einschließen kann) erfolgen. Für Investoren in Bereichen wie FinTech, HealthTech oder Smart Cities ist dieses Thema von existenzieller Bedeutung. Eine unzureichende Einwilligungslogik kann das gesamte Geschäftsmodell gefährden. Die Aufsichtsbehörden, insbesondere der Cyberspace Administration of China (CAC), prüfen dies bei Untersuchungen mit Priorität.

Datenlokalisierung und grenzüberschreitende Übermittlung

Dies ist einer der technisch und operativ anspruchsvollsten Aspekte der PIPL und ein häufiger Stolperstein für internationale Konzerne. Das Gesetz unterscheidet zwischen „Datenverarbeitern“ und „wichtigen Daten“. Für bestimmte Kategorien von Datenverarbeitern – etwa Betreiber kritischer Infrastruktur oder Unternehmen, die personenbezogene Daten in einem Umfang verarbeiten, der einen von der Cyberspace Administration festgelegten Schwellenwert überschreitet – gilt eine Datenlokalisierungspflicht. Das bedeutet, die in China erhobenen personenbezogenen Daten müssen auf Servern innerhalb des chinesischen Hoheitsgebiets gespeichert werden.

Die grenzüberschreitende Übermittlung dieser Daten ins Ausland ist nur unter strikten Bedingungen erlaubt. Dazu zählen: 1. Eine Sicherheitsbewertung durch die Cyberspace Administration, 2. Eine Zertifizierung durch eine zugelassene Institution zum Schutz persönlicher Daten, oder 3. Der Abschluss von Standardvertragsklauseln mit dem ausländischen Empfänger, die von der CAC vorgegeben werden. Ich erinnere mich an einen Fall eines europäischen Automobilzulieferers, der globale Produktions- und Wartungsdaten in seiner europäischen Zentrale konsolidieren wollte. Die darin enthaltenen Geräte-IDs, die einzelnen Fahrzeugen in China zugeordnet werden konnten, fielen unter die PIPL. Die Lösung bestand letztendlich in der Einrichtung eines lokalen Rechenzentrums in China und der Entwicklung einer anonymisierten Daten-Schnittstelle für die globale Analyse, was erhebliche Investitionen erforderte.

Für Investoren ist dies eine kritische Due-Diligence-Frage: Verfügt das Zielunternehmen über die notwendige Infrastruktur und die vertraglichen Vereinbarungen für den legalen internationalen Datentransfer? Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann nicht nur zu hohen Geldstrafen führen, sondern im Extremfall auch dazu, dass der Datenfluss gestoppt wird – was für ein global integriertes Unternehmen einem Betriebsstillstand gleichkommen kann. Die Tendenz der Behörden geht klar in Richtung einer strengeren Auslegung und Kontrolle der Datenhoheit.

Rechte der betroffenen Personen

Die PIPL stattet Einzelpersonen mit einem umfangreichen Katalog von Rechten aus, die Unternehmen durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten müssen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerruf der Einwilligung. Besonders hervorzuheben ist das „Recht auf Portabilität“ in einer gewissen Form und das „Recht auf Entscheidungsfreiheit gegenüber automatisierten Entscheidungen“. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen interne Prozesse etablieren, um binnen festgelegter Fristen (üblicherweise 15 Tage) auf entsprechende Anfragen zu reagieren.

Ein persönliches Erlebnis: Ein von uns betreutes Einzelhandelsunternehmen wurde von einem Verbraucher kontaktiert, der alle seine Kaufhistorie, gesammelten Bonuspunkte und hinterlegten Lieferadaten exportiert haben wollte, um zu einem Konkurrenten zu wechseln. Das System des Unternehmens war darauf technisch nicht vorbereitet; die Daten waren über mehrere isolierte Datenbanken verstreut. Die manuelle Zusammenstellung war ein Albtraum. Wir mussten kurzfristig ein Workflow-Tool implementieren und gleichzeitig die IT-Abteilung anweisen, eine standardisierte Exportfunktion zu entwickeln. Die Lehre daraus: Diese Rechte sind kein theoretisches Konstrukt. Verbraucher werden sich ihrer zunehmend bewusst und machen davon Gebrauch. Ein Unternehmen, das hier nicht reagieren kann, verliert nicht nur das Vertrauen des Kunden, sondern setzt sich regulatorischen Sanktionen aus.

Die Garantie dieser Rechte erfordert eine durchgängige Datenkartierung („Data Mapping“). Man muss genau wissen, welche Daten wo gespeichert, wie verarbeitet und an welche Drittanbieter weitergegeben werden. Ohne diese Transparenz ist eine Erfüllung der Rechte schlicht unmöglich. Für Investoren ist die Frage, ob ein Unternehmen über eine solche vollständige Datenlandkarte und entsprechende Prozesse verfügt, ein starkes Indiz für dessen regulatorische Reife und langfristige Risikoresistenz.

Pflichten des Datenverarbeiters

Die PIPL legt den „Datenverarbeiter“ (denjenigen, der über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung entscheidet) in die primäre Verantwortung. Zu seinen Kernpflichten gehört die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden), die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungstätigkeiten und die Implementierung technischer Maßnahmen wie Pseudonymisierung und Verschlüsselung.

Strenge Anforderungen des chinesischen Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten an die Datenverarbeitung von Unternehmen in China

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein proaktives Instrument. Sie muss durchgeführt werden vor Verarbeitungen, die: a) sensible Daten betreffen, b) automatisierte Entscheidungsfindung beinhalten, c) personenbezogene Daten systematisch öffentlich zugänglich machen oder d) andere erhebliche Risiken für Personen bergen. In der Abschätzung müssen die Notwendigkeit, die Art, die Risiken und die geplanten Schutzmaßnahmen dokumentiert werden. In meiner Beratungspraxis stelle ich leider oft fest, dass viele Unternehmen, besonders kleinere ausländische Tochtergesellschaften, diese Pflicht unterschätzen oder als bürokratische Hürde abtun. Dabei ist sie ein ausgezeichnetes internes Management-Tool, um Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen der Unterhaltungselektronik plante die Einführung einer Gesichtserkennungsfunktion zur personalisierten Produktempfehlung in seinen Flagship-Stores. Auf unser Drängen hin führten sie eine Folgenabschätzung durch. Dabei wurde deutlich, dass die Risiken (u.a. aufgrund der Sensitivität biometrischer Daten und der mangelnden Transparenz für den Kunden) den erwarteten Nutzen bei weitem überstiegen. Das Projekt wurde zugunsten einer weniger invasiven Bluetooth-Beacon-Lösung fallengelassen – eine kluge Entscheidung, die potenzielle regulatorische und imageschädigende Konsequenzen vermied.

Strafen und Durchsetzung

Die PIPL ist kein zahnloser Tiger. Das Gesetz sieht ein gestaffeltes System von hohen Geldbußen und persönlicher Haftung vor. Bei schweren Verstößen können Geldstrafen bis zu 50 Millionen RMB oder 5% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden – der höhere Betrag ist maßgeblich. Zusätzlich können die verantwortlichen Leitungspersonen mit Bußgeldern zwischen 100.000 und 1 Million RMB belegt werden. In besonders schweren Fällen kann sogar die Aussetzung oder der Widerruf der Geschäftslizenz drohen.

Die Durchsetzung liegt nicht bei einer einzigen Behörde, sondern ist aufgeteilt. Die Cyberspace Administration of China (CAC) spielt die koordinierende Rolle, aber auch Marktregulierungsbehörden und branchenspezifische Aufseher können aktiv werden. Seit dem Inkrafttreten gab es bereits eine Reihe von sehr öffentlichkeitswirksamen Durchsetzungsaktionen gegen große Tech-Firmen, aber auch gegen kleinere Unternehmen. Die Botschaft ist klar: Die Einhaltung wird ernst genommen.

Für Investoren bedeutet dies, dass die Bewertung eines Unternehmens oder einer Investitionsmöglichkeit in China eine gründliche Prüfung der PIPL-Compliance einschließen muss. Ein scheinbar profitables Geschäftsmodell kann durch eine nachträglich verhängte Strafe oder Betriebseinschränkung schnell seine Rentabilität verlieren. Die Kosten für präventive Compliance-Maßnahmen sind in der Regel deutlich niedriger als die potenziellen Strafen und der Reputationsverlust. In der Due-Diligence-Phase sollte man genau hinschauen: Gibt es interne Richtlinien? Wer ist der Datenschutzbeauftragte? Wurden Folgenabschätzungen durchgeführt? Die Antworten auf diese Fragen sind heute genauso wichtig wie die klassische Finanzprüfung.

Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Due Diligence

Abschließend möchte ich die Auswirkungen auf strategischer Ebene beleuchten. Die PIPL zwingt Unternehmen dazu, ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen. Datengetriebene Geschäftsmodelle, die auf extensiver Sammlung und Auswertung personenbezogener Daten ohne klare Zweckbindung basieren („erst sammeln, dann sehen wir schon“), sind in China nicht mehr legal. Das erfordert ein fundamentales Umdenken: Von einer datenhungrigen zu einer datensparsamen und zweckgebundenen Philosophie.

Für ausländische Investoren wird die PIPL-Compliance zu einem zentralen Bewertungskriterium im M&A-Prozess. In einer kürzlich begleiteten Transaktion im Software-Bereich stellten wir bei der Due Diligence fest, dass das Zielunternehmen zwar technisch brillant war, aber seine gesamte Datenverarbeitung auf intransparenten Weitergaben an Muttergesellschaften im Ausland basierte, ohne die notwendigen Sicherheitsbewertungen. Dies wurde zu einem wesentlichen Verhandlungspunkt und führte zu einer deutlichen Preisanpassung, um die nachträglichen Compliance-Kosten zu decken. Der Käufer vermied so eine böse Überraschung nach Deal-Abschluss.

Meine persönliche Einschätzung nach all den Jahren ist: Die PIPL ist keine bloße Hürde, sondern auch eine Chance. Unternehmen, die von Anfang an transparent, fair und respektvoll mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter umgehen, bauen ein nachhaltigeres Vertrauensverhältnis auf. In einem Markt, der durch Datenskandale sensibilisiert ist, kann eine glaubwürdige Datenschutzkultur zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden. Diejenigen, die das Gesetz als lästige Pflicht ansehen, werden langfristig zurückfallen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das chinesische Gesetz zum Schutz persönlicher Daten (PIPL) einen strengen, aber klaren Rahmen für die Datenverarbeitung setzt. Es verlangt von Unternehmen ein hohes Maß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und technisch-organisatorischer Sorgfalt. Die zentralen Punkte – die informierte Einwilligung, die Restriktionen bei Datenexporten, die Stärkung der Betroffenenrechte, die proaktiven Pflichten der Datenverarbeiter und die scharfen Sanktionen – müssen in der Unternehmensführung verankert werden. Für internationale Investoren ist ein tiefes Verständnis dieser Anforderungen unerlässlich, um Risiken richtig einzuschätzen und nachhaltige Investitionsentscheidungen im chinesischen Markt zu treffen. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Durchsetzungspraxis weiterentwickelt, doch der Trend zu mehr Datensouveränität und Verbraucherschutz ist unumkehrbar. Unternehmen, die dies frühzeitig und ernsthaft in ihre Strategie integrieren, werden nicht nur regulatorisch auf der sicheren Seite sein, sondern auch das Vertrauen ihrer chinesischen Kunden gewinnen – der wertvollsten Ressource in jedem Markt.

Zusammenfassende Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung

Aus unserer 26-jährigen Praxis bei der Begleitung internationaler Unternehmen in China betrachtet Jiaxi Steuerberatung die PIPL als eines der wichtigsten nicht-fiskalischen Regelwerke der letzten Jahre. Sie stellt eine fundamentale Veränderung des Betriebsumfelds dar. Viele unserer Mandanten, insbesondere mittelständische Unternehmen, unterschätzen anfangs den Umfang der notwendigen Anpassungen. Es geht nicht nur um die IT-Abteilung oder die Rechtsberatung, sondern um eine unternehmensweite Aufgabe, die Geschäftsleitung, Marketing, Vertrieb, HR und Produktentwicklung einbeziehen muss. Unsere Erfahrung zeigt: Ein proaktiver, systematischer Ansatz ist entscheidend. Wir empfehlen stets, mit einer umfassenden Dateninventur zu beginnen („Data Mapping“), um überhaupt erst Transparenz zu schaffen. Basierend darauf können dann schrittweise die erforderlichen Maßnahmen – von der Überarbeitung der Einwilligungsmechanismen über die Anpassung von Verträgen mit Dienstleistern bis hin zur Schulung der Mitarbeiter –